?bergang vom Bachelor zum Master
Grunds?tzlich ist der regul?re Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess für das gewünschte Masterstudium durchzuführen.
Beachten 澳门赌场注册,博狗网上赌场 jedoch:
- Das Studium, das zum Einstieg in den Masterstudiengang berechtigt, muss sp?testens bis zum 30.09. (wenn 澳门赌场注册,博狗网上赌场 Ihr Masterstudium im Wintersemester beginnen m?chten) bzw. bis 31.03. (wenn 澳门赌场注册,博狗网上赌场 Ihr Masterstudium im Sommersemester beginnen m?chten) absolviert worden sein. D. h. alle Leistungen müssen bis zu diesem Datum erbracht worden sein.
- Die Bewerbungsfrist liegt vor o. g. Daten und ist zwingend einzuhalten. Das Bachelor-Abschlusszeugnis muss bei der Bewerbung noch nicht vorliegen/hochgeladen werden.
- Die Frist für die anschlie?ende Einschreibung entnehmen 澳门赌场注册,博狗网上赌场 den Einschreibungsfristen. Für eine erfolgreiche Einschreibung muss u. a. das Bachelor-Abschlusszeugnis nachgewiesen werden.
- Sollte Ihnen Ihr Zeugnis bis zum Ablauf der Einschreibungsfrist nicht vorliegen, k?nnen 澳门赌场注册,博狗网上赌场 eine vorl?ufige Bescheinigung über den Bachelorabschluss einreichen. Die Bescheinigung muss das Datum der letzten Prüfungsleistung (dieses muss vor den in Punkt 1 genannten Daten liegen) sowie Unterschrift und Stempel der Hochschule enthalten. Für Bachelorstudierende der Universit?t Paderborn ist es m?glich, die Bescheinigung beim Prüfungsmanagement zu beantragen – hierfür wird eine 4,0-Bescheinigung der bisher nicht eingetragenen Leistung(en) ben?tigt.
- Wenn 澳门赌场注册,博狗网上赌场 bereits an der Universit?t Paderborn studieren, finden 澳门赌场注册,博狗网上赌场 hier Hinweise für den Studiengangwechsel vom Bachelor- in den Masterstudiengang.
- Hinweis vom BAf?G-Amt um Rückforderungen zu vermeiden: Für ein Masterstudium muss erneut ein Antrag auf Ausbildungsf?rderung gestellt werden, auch wenn ggf. das BAf?G für das (bereits abgeschlossene) Bachelorstudium noch gezahlt wird. Weitere Informationen finden 澳门赌场注册,博狗网上赌场 auf den Seiten vom Studierendenwerk.