Ge­b¨¹h­ren und Bei­tr?­ge

Semestergeb¨¹hren

Die Geb¨¹hren f¨¹r das Sommersemester 2026 belaufen sich insgesamt auf 325,50 € und setzen sich wie folgt zusammen:

Sozialbeitrag110,00 €
AStA  14,00 €
Deutschlandsemesterticket199,40 €
Kulturticket    2,10 €


Wenn °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡ noch nicht an der Universit?t Paderborn studieren und sich einschreiben lassen m?chten, erhalten °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡ ausf¨¹hrliche Informationen hierzu per E-Mail oder (bei einer Bewerbung f¨¹r ein zulassungsbeschr?nktes Studium) in Ihrem Zulassungsbescheid.

Wenn °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡ bereits eingeschrieben sind, erhalten °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡ fr¨¹hzeitig eine E-Mail mit relevanten Informationen zur R¨¹ckmeldung.

F¨¹r Urlaubssemester ist H?he der Semestergeb¨¹hren abh?ngig vom Beurlaubungsgrund.
 

Gasth?rerbeitrag

F¨¹r eine Gasth?rerschaft wird ein Beitrag i. H. v. 100,00 € pro Semester erhoben. Kontodaten und weitere Zahlungsinformationen erhalten °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡ nach dem Eingang Ihrer Bewerbung per E-Mail.


Zweith?rerbeitrag

F¨¹r die "Kleine Zweith?rerschaft" wird ein Beitrag i. H. v. 100,00 € pro Semester erhoben. Kontodaten und weitere Zahlungsinformationen erhalten °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡ im Zulassungsantrag.


Hinweis zur Studienfinanzierung

Informationen zur Finanzierung Ihres Studiums, auch in finanziellen Notsituationen, erhalten °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡ auf den Seiten des AStA Sozialb¨¹ros und des Studierendenwerks. Hilfe zum Thema BAf?G finden °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡ hier.

R¨¹­ck­mel­dung

Soll das Studium nach Semesterablauf an der Universit?t Paderborn fortgesetzt werden, ist die R¨¹ckmeldung erforderlich. Diese gilt als vorgenommen, wenn die Semestergeb¨¹hren in voller H?he fristgerecht auf dem Konto der Hochschule eingegangen sind.

R¨¹ckmeldefrist f¨¹r das Sommersemester 2026: 21.03.2026

Name des Empf?ngers: Universit?t Paderborn
Geldinstitut: Sparkasse Paderborn-Detmold
IBAN: DE74 4765 0130 1010 0376 93
BIC: WELADE3LXXX

Geben °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡ als Verwendungszweck Ihre Matrikelnummer und dann Ihren Vor- und Nachnamen an (z.B.: 1234567 Kay Kunst).

Ob °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡ erfolgreich zur¨¹ckgemeldet sind, k?nnen °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡ in PAUL unter Meine Daten > Pers?nliche Daten > Semesterstatus einsehen.


F¨¹r die R¨¹ckmeldung zur "Gro?en Zweith?rerschaft" muss die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule bis einschlie?lich 30.09. (WiSe) bzw. 31.03. (SoSe) ¨¹ber den entsprechenden Antrag in PAUL eingehen.
Ausnahme: Studierende des Faches Musik im Lehramt GyGe, die als Ersth?rende an der Hochschule f¨¹r Musik in Detmold eingeschrieben sind sowie Studierende mit den beruflichen Fachrichtungen Ern?hrungs- und Hauswirtschaftswissenschaft mit Lebensmitteltechnik im Lehramt BK, die an der Technischen Hochschule OWL als Ersth?rende eingeschrieben sind, sind von der R¨¹ckmeldepflicht ausgenommen.

Die Zulassung zur "Kleinen Zweith?rerschaft" erfolgt stets nur f¨¹r die Dauer eines Semesters. Wenn weiterhin Interesse besteht, Lehrveranstaltungen zu besuchen, ist die Zulassung erneut zu beantragen. Ausnahme: Wenn sich weder die Ersthochschule noch der Studiengang ?ndert, in dem an der Universit?t Paderborn haupts?chlich Veranstaltungen belegt werden, kann bis einschlie?lich 30.09. (WiSe) bzw. 31.03. (SoSe) der Antrag ?R¨¹ckmeldung zur Zweith?rerschaft¡° in PAUL genutzt werden. Die Zweith?rergeb¨¹hr in H?he von 100,00 € (entf?llt bei der R¨¹ckmeldung zur Kleinen Zweith?rerschaft im Rahmen einer Kooperation) muss f¨¹r die erneute Zulassung auf obenstehendes Konto ¨¹berwiesen werden. Bitte geben °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡ dabei als Verwendungszweck Ihre Zulassungsnummer und dann Ihren Vor- und Nachnamen an.


Wichtige Hinweise:

  • Beachten °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡, dass °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡ zum Termin einer Pr¨¹fung eingeschrieben sein m¨¹ssen! °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡ d¨¹rfen weder beurlaubt noch exmatrikuliert sein. Dies gilt ebenfalls f¨¹r die Verteidigung ihrer Bachelor-/Masterarbeit bzw. f¨¹r das Abschlusskolloquium. Auch wenn die Pr¨¹fung in den ersten Tagen des Folgesemesters stattfindet, m¨¹ssen °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡ sich hierf¨¹r r¨¹ckmelden.
  • Die Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen (in den An- und Abmeldephasen) ist erst nach Eingang der Zahlung auf dem Konto der Universit?t Paderborn m?glich.
  • Planen °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡ die Bearbeitungszeit Ihrer Bank (Zeit zwischen ?berweisung und Zahlungseingang) ein. Es z?hlt der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem Universit?tskonto.
  • Zahlungen, die ohne oder mit falscher Matrikelnummer eingehen und die nicht zugeordnet werden k?nnen, werden zur¨¹ck¨¹berwiesen und es erfolgt keine R¨¹ckmeldung.
  • Bei Zahlungen, die unter Angabe der Bewerbungsnummer eingehen, erfolgt keine R¨¹ckmeldung.
  • Bei nicht fristgerechter R¨¹ckmeldung wird das Exmatrikulationsverfahren eingeleitet.

Er­stat­tung der Se­mes­ter­ge­b¨¹h­ren

Die Semestergeb¨¹hren k?nnen innerhalb bestimmter Fristen aus folgenden Gr¨¹nden ganz oder teilweise erstattet werden:

SchwerbehinderungPersonen mit Schwerbehinderung, die nach dem SGB IX zur kostenfreien Nutzung des ?ffentlichen Personenverkehrs berechtigt sind, erhalten auf Antrag (PAUL > Studium > Antr?ge) eine Erstattung des Semesterticktes. Der Antrag ist bis sp?testens zum 31.03. f¨¹r das laufende Winter- bzw. 30.09. f¨¹r das Sommersemester zu stellen. Als Nachweis muss ein amtlicher Schwerbehindertenausweis mit g¨¹ltiger Wertmarke hochgeladen werden. 
BeurlaubungBei einer Beurlaubung besteht die M?glichkeit, sich auf Antrag (PAUL > Studium > Antr?ge) das Semestertickt erstatten zu lassen. Der Antrag ist vor Beginn des Urlaubssemesters (d. h. bis 30.09./ 31.03.) zu stellen. Zudem wird bei einer Beurlaubung aufgrund von Krankheit, Studium an einer ausl?ndischen Hochschule, anerkannter Dienst oder Schwangerschaft der Sozialbeitrag automatisch erstattet, sofern der Beitrag von dem*der Antragsteller*in zun?chst ¨¹berwiesen wurde. 
ExmatrikulationDie Erstattung wegen Exmatrikulation erfolgt innerhalb der Fristen automatisch. Bei einer Exmatrikulation vor Semesterstart (d. h. bis 30.09./ 31.03.) werden die gesamten Semestergeb¨¹hren erstattet. Bei einer Exmatrikultion nach Semesterstart bis zum 30.11. (WiSe) bzw. 31.05. (SoSe) erfolgt die Erstattung anteilig. Zu sp?teren Zeitpunkten erfolgt keine Erstattung. 
Nichtaufnahme des StudiumsWenn °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡ noch nicht an der Universit?t Paderborn studieren, aber zum Folgesemester eingeschrieben wurden und das Studium nun doch nicht aufnehmen k?nnen, ist es m?glich bis zum Semesterstart (d. h. bis 30.09./ 31.03.), formlos (per E-Mail) einen Antrag auf Erstattung zu stellen. Es gilt das Datum des E-Mail-Eingangs. 
Aufenthalt au?erhalb Ticket-GeltungsbereichWenn °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡ sich f¨¹r mindestens drei Monate au?erhalb des Geltungsbereiches des Deutschlandsemestertickets aufhalten, k?nnen °ÄÃŶij¡×¢²á,²©¹·ÍøÉ϶ij¡ die Erstattung des Ticketbeitrages beantragen (PAUL > Studium > Antr?ge). Der Antrag ist bis sp?testens zum 31.03. f¨¹r das laufende Winter- bzw. 30.09. f¨¹r das Sommersemester zu stellen. Als Nachweis muss eine Bescheinigung vom AStA vorgelegt werden.