Beurlaubung
Ein Urlaubssemester ist eine offizielle Unterbrechung des Studiums – ein passives Semester, in dem die Fachsemesteranzahl nicht ansteigt. Die Beurlaubung vom Studium kann auf Antrag gew?hrt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird.
Grundlegende Informationen
- Eine Beurlaubung erfolgt stets für die Dauer eines Semesters. M?chten 澳门赌场注册,博狗网上赌场 das Studium nach einem Urlaubssemester fortführen, geschieht dies über die fristgerechte Rückmeldung. Eine weitere Beurlaubung muss erneut beantragt werden.
- Es ist nicht m?glich, sich rückwirkend (für vorhergehende Semester) beurlauben zu lassen.
- Beurlaubungen für das 1. Fachsemester sind im Bachelorstudium nicht zul?ssig, au?er bei einer schweren Erkrankung. Im Masterstudium sind Beurlaubungen für das 1. Fachsemester m?glich.
- Bei einer Beurlaubung für mehr als sechs Monate ruhen die Mitgliedschaftsrechte und -pflichten. 澳门赌场注册,博狗网上赌场 dürfen dann z. B. nicht an studentischen Wahlen teilnehmen.
- W?hrend einer Beurlaubung sind 澳门赌场注册,博狗网上赌场 nicht berechtigt, Studien-/Prüfungsleistungen zu erbringen oder Leistungspunkte zu erwerben.
Ausnahmen:- Dies gilt nicht für die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen und auch nicht für Teilnahmevoraussetzungen, die Folge eines Auslands- oder Praxissemesters selbst sind, für das beurlaubt werden soll.
- Dies gilt ebenfalls nicht bei Beurlaubungen aufgrund von Erziehungsurlaub oder der Pflege/Versorgung von Angeh?rigen.
- Werden Leistungen im Anschluss an ein Studium im Ausland, für welches 澳门赌场注册,博狗网上赌场 beurlaubt waren, anerkannt, wird das Semester nachtr?glich als Fachsemester gez?hlt.
- Beurlaubung wegen Auslandsaufenthalt: Soll die an 澳门赌场注册,博狗网上赌场 adressierte Post der Universit?t w?hrend Ihres Aufenthaltes an eine andere Adresse geschickt werden, k?nnen die Adresse in PAUL über Meine Daten > Adresse ?ndern. Bitte denken 澳门赌场注册,博狗网上赌场 daran, Ihre Adresse nach Ihrer Rückkehr wieder zu aktualisieren.
- Bei einer Beurlaubung k?nnen 澳门赌场注册,博狗网上赌场 einen Antrag auf Erstattung des Semestertickets stellen.
- 澳门赌场注册,博狗网上赌场 beziehen BAf?G? Erkundigen 澳门赌场注册,博狗网上赌场 sich frühzeitig beim BAf?G-Amt, welche Auswirkungen die Beurlaubung für 澳门赌场注册,博狗网上赌场 hat.
Beurlaubungsantrag
Der Antrag ist bis zum 30.09. (Wintersemester) bzw. bis 31.03. (Sommersemester) über PAUL > Studium > Antr?ge zu stellen.
Treten die Voraussetzungen für eine Beurlaubung nach Ablauf der Frist ein, entscheidet über Ausnahmen die Hochschulverwaltung. In diesem Fall schicken 澳门赌场注册,博狗网上赌场 bitte eine E-Mail an backoffice@zv.uni-paderborn.de.
Die Beurlaubung kann erst nach Eingang der Zahlung der Semestergebühren erfolgen.
Bei einer Beurlaubung aufgrund von Krankheit, Studium an einer ausl?ndischen Hochschule, anerkannter Dienst oder Schwangerschaft ist die Semestergebühr abzüglich des Sozialbeitrags zu zahlen. Wichtig: Sollte dem Beurlaubungsantrag nicht stattgegeben werden k?nnen, erfolgt keine Rückmeldung, wenn der fehlende Betrag (Sozialbeitrag) nicht fristgerecht eingezahlt wird.
Was passiert, wenn ich den Antrag abgeschickt habe?
Kann Ihr Antrag bewilligt werden, hat der Antrag in PAUL den Status "bewilligt". 澳门赌场注册,博狗网上赌场 erhalten wie gewohnt Ihre Studienbescheinigung, darauf ist der Status ?beurlaubt“ vermerkt.
Kann Ihr Antrag nicht bewilligt werden oder fehlen Nachweise, erhalten 澳门赌场注册,博狗网上赌场 per E-Mail (Uni-Mailadresse) eine entsprechende Nachricht. Beobachten 澳门赌场注册,博狗网上赌场 deshalb unbedingt ihr E-Mail-Postfach. Falls fehlende Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht werden, wird der Antrag auf Beurlaubung als gegenstandslos betrachtet, eine Beurlaubung ist dann nicht mehr m?glich.
Wichtige Gründe
| Beurlaubungsgrund | Sachverhalt | Erforderliche Nachweise | Gebühren |
|---|---|---|---|
| Studium an einer ausl?ndischen Hochschule | Als Austauschsemester an einer Partnerhochschule oder als Freemover. |
| Semestergebühr abzügl. Sozialbeitrag |
| Sonstiger Auslandsaufenthalt, der dem Studienziel dient, z.B. Au-Pair, Sprachschule, Praktikum, Work and Travel | Der Auslandsaufenthalt darf keine Studien-/ Prüfungsleistung oder Teilnahmevoraussetzung i.S.d. § 64 Abs. 2 Nr. 2 HG sein und es dürfen keine Leistungspunkte erworben werden. |
| Semestergebühr |
| Freiwilliges Praktikum im Inland, das dem Studienziel dient | Das Praktikum darf keine Studien-/ Prüfungsleistung oder Teilnahmevoraussetzung i.S.d. § 64 Abs. 2 Nr. 2 HG sein und es dürfen keine Leistungspunkte erworben werden. |
| Semestergebühr |
| Abwesenheit vom Hochschulort im Interesse der Hochschule oder wegen Mitarbeit an einem Forschungsvorhaben |
| Semestergebühr | |
| Dienst | Freiwilliger Wehrdienst, anerkannter Bundesfreiwilligendienst, anerkanntes freiwilliges soziales oder ?kologisches Jahr oder ein anerkannter vergleichbarer Dienst. |
| Semestergebühr abzügl. Sozialbeitrag |
| Krankheit | Der Besuch von Lehrveranstaltungen und die Erbringungen der erwarteten Studienleistungen ist wegen Krankheit nicht m?glich. |
| Semestergebühr abzügl. Sozialbeitrag |
| Schwangerschaft |
| Semestergebühr abzügl. Sozialbeitrag | |
| Erziehungsurlaub | Pflege und Erziehung von Kindern i. S. d. § 25 Absatz 5 BAf?G (leibliche Kinder, im Haushalt aufgenommene Kinder des Ehepartners/ eingetragenen Lebenspartners, Pflegekinder) bis zur Einschulung |
| Semestergebühr |
| Pflege/Versorgung von Angeh?rigen | Pflege oder Versorgung der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin/des Lebenspartners, eines/einer in gerader Linie Verwandten oder im ersten Grad Verschw?gerten, wenn diese/dieser pflege- oder versorgungsbedürftig ist. |
| Semestergebühr |
| Gründung eines Unternehmens |
| Semestergebühr | |
| Sonstige wichtige Gründe | Wichtiger Grund, der eine Studienfortsetzung unm?glich macht. |
| Semestergebühr |