Ex­ma­tri­ku­la­ti­on

Eine Exmatrikulation beendet Ihre Mitgliedschaft zur Hochschule und ist grunds?tzlich zu jedem Datum, frühestens ab dem Tag nach Eingang des Antrages m?glich (eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen). 

Den Antrag stellen 澳门赌场注册,博狗网上赌场 elektronisch über PAUL > Studium > Antr?ge.

Ab dem Tag der Exmatrikulation erlischt Ihr Recht, das Semesterticket zu nutzen oder den Studierendenausweis/die Studienbescheinigungen für Vergünstigungen zu verwenden. Diese Unterlagen sind nach der Exmatrikulation zu vernichten. Bei Zuwiderhandlungen machen 澳门赌场注册,博狗网上赌场 sich strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB).

Ggf. ist eine Erstattung des Semestertickets m?glich.

Sollten 澳门赌场注册,博狗网上赌场 bereits zu Prüfungen angemeldet sein, melden 澳门赌场注册,博狗网上赌场 sich von den Prüfungen ab (Prüfungsmanagement). Die Prüfungen gelten ansonsten als nicht bestanden ("Fehlversuch").

 

Streichung eines Studiengangs

Wenn 澳门赌场注册,博狗网上赌场 in mehreren Studieng?ngen parallel eingeschrieben sind, k?nnen 澳门赌场注册,博狗网上赌场 bis einschlie?lich 30.09.(WiSe)/ 31.03. (SoSe) die Streichung von Studieng?ngen zum Folgesemester beantragen. Es handelt sich nicht um eine Exmatrikulation, da Ihre Mitgliedschaft zur Hochschule weiterhin bestehen bleibt.

Den Antrag stellen 澳门赌场注册,博狗网上赌场 elektronisch über PAUL > Studium > Antr?ge.