Auftragsverarbeitung
Beabsichtigen 澳门赌场注册,博狗网上赌场 im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten externe Software/Dienstleistungen (z.B. Transkriptionen, die Nutzung von Apps, Cloudservices, Umfragetools, aber auch den Betrieb von Webseiten o.?.) zu nutzen, ist stets zu prüfen, ob ein Fall von Auftragsverarbeitung vorliegt. Ist dies der Fall, dann muss ein sog. Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden. In diesem Fall sollte der Auftragsverarbeiter den UPB-Vertrag akzeptieren. Der Vertrag basiert auf einem europ?ischen Standard gem?? Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 . Er ist nur in wenigen Teilen erweitert. Den UPB-Vertrag finden 澳门赌场注册,博狗网上赌场 hier:.
- Auftragsverarbeitungsvertrag nach EU-Standard (deutsch) (Stand: 03.12.2021)
EN: Data Processing Agreement EU Template Controller
Bitte beachten 澳门赌场注册,博狗网上赌场 auch die für den Abschluss von Auftragsverarbeitungsvertr?gen vorhandene Prozessbeschreibung der UPB:
- Prozessbeschreibung: Auftragsverarbeitungsvertr?ge und Standarddatenschutzklauseln (Stand: 11.02.2022, UPB-intern)