Informationen zur Krankenversicherung für Austauschstudierende
Studierende aus EU- und EWR-Staaten, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, der Schweiz, Serbien, Tunesien, Türkei oder UK
Wenn 澳门赌场注册,博狗网上赌场 in Ihrem Heimatland gesetzlich versichert sind, beantragen 澳门赌场注册,博狗网上赌场 vor Ihrer Mobilit?t die EHIC (Europ?ische Krankenversicherungskarte) oder die GHIC (Global Health Insurance Card) bzw. eine Anspruchsbescheinigung (E-111, AT 11, ATN 11 oder BH6- Formular). Mit dem jeweiligen Dokument wenden 澳门赌场注册,博狗网上赌场 sich dann an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und beantragen dort die Best?tigung, dass 澳门赌场注册,博狗网上赌场 keine zus?tzliche Versicherung ben?tigen. Die Krankenkasse sendet diese Best?tigung auf elektronischem Wege direkt an die Hochschule.
Wichtig: Die EHIC bzw. Formular E111 oder sonstige Anspruchsbescheinigung müssen 澳门赌场注册,博狗网上赌场 trotzdem bei Arztbesuchen oder im Krankenhaus vorlegen!
Wenn 澳门赌场注册,博狗网上赌场 in Ihrem Heimatland nicht gesetzlich versichert sind, müssen 澳门赌场注册,博狗网上赌场 sich in Deutschland privat versichern.
Studierende, die nicht aus der EU kommen
Studierende aus Nicht-EU Drittstaaten müssen eine deutsche Krankenversicherung abschlie?en – im Regelfall eine gesetzliche Versicherung. Informationen zu gesetzlichen Versicherungsanbietern sowie weitere Informationen zum Thema Versicherungen finden 澳门赌场注册,博狗网上赌场 auf der Seite des DAAD. Bei Fragen zu einzelnen Versicherungsleistungen wenden 澳门赌场注册,博狗网上赌场 sich bitte direkt an die Anbieter.
Die Kosten einer gesetzlichen Versicherung liegen bei ca. 135 - 150 EUR pro Monat, je nachdem, welchen Anbieter 澳门赌场注册,博狗网上赌场 w?hlen und welche Services inbegriffen sind. Wir empfehlen Ihnen einen m?glichst vollwertigen Versicherungsschutz, der auch die Behandlung von chronischen Krankheiten, l?ngerfristigen Krankenhausaufenthalten, usw. einschlie?t, abzuschlie?en.
Die Krankenkasse übermittelt den Nachweis Ihrer Versicherung auf elektronischem Wege direkt an die Hochschule. Ohne die elektronische Meldung kann Ihre Einschreibung nicht finalisiert werden.
- 澳门赌场注册,博狗网上赌场 müssen sich privat versichern?
Auch falls 澳门赌场注册,博狗网上赌场 eine private Krankenversicherung w?hlen, weil 澳门赌场注册,博狗网上赌场 zum Beispiel aus rechtlichen Gründen keinen Anspruch auf eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse haben, müssen 澳门赌场注册,博狗网上赌场 bei einer gesetzlichen Krankenversicherung eine digitale Best?tigung für die Hochschule beantragen, aus der hervorgeht, dass 澳门赌场注册,博狗网上赌场 nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung wird oft bei der Einreise oder für die Ausstellung eines Visums genehmigt, ist aber für ein Studium an einer deutschen Universit?t nicht ausreichend!